Zielonka & Noll

Kosten

Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!

Die Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Zielonka & Noll ist stets bemüht, ihren Mandanten anwaltliche Leistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Gute anwaltliche Beratunghat ihren Preis, muss aber nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten haben wir im folgenden für Sie zusammengestellt:

 

Erstberatung und außergerichtliche Beratung


Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Die Kanzlei Zielonka & Noll verlangt für ein Erstberatungsgespräch pauschal 150,- € zzgl. MwSt.

Sollen wir darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, beläuft sich unser Stundenhonorar ebenfalls auf 150,- € zzgl. Mehrwertsteuer. Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von uns eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede unserer Tätigkeiten genau nachvollziehen können.

Selbstverständlich weisen wir Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin, wenn wir dies für empfehlenswert halten.

weitere Gebühren

In den übrigen Fällen rechnen wir unsere Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.

Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.