Eine Abmahnung stellt die formale Aufforderung dar, ein bestimmtes (störendes) Verhalten in der Zukunft zu unterlassen. Diese Aufforderung kann sogar mündlich ausgesprochen werden. Gegen eine offensichtlich unberechtigte Abmahnung steht dem Abgemahnten das Recht der (Gegen-)Abmahnung (BGH, Urt. vom 29. April 2004 – AZ: (I ZR 233/01).
Die sog Störereigenschaft setzt in den meisten Fällen kein Verschulden voraus.
Vor allem im Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht ist dies die gängige Methode (vermeintliche) Ansprüche geltend zu machen. Darunter fällt z.B. auch die Abmahnung wegen unwirksamer AGB´s oder einem unzureichenden Impressum.
Sofern der Verletzte nicht selbst abmahnt, muss er dazu bevollmächtigt sein. Hier kommt es nicht selten vor, dass dies tatsächlich nicht der Fall ist. Es empfiehlt sich daher bei Verdacht der fehlenden Vollmacht eine schriftliche Vorlage zu verlangen.
Auch ist immer wieder zu verzeichnen, dass angebliche Konkurrenzunternehmen abmahnen, sich jedoch bei näherer Betrachtung herausstellt, dass ein tatsächliches Konkurrenzverhältnis nicht besteht.
Die Abmahnung ist meist mit einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden. Kurze Fristen sind üblich und meistens wirksam. Die Streitwerte sind sehr unterschiedlich. Dies hängt vom jeweiligen gerügten Verstoß ab; können jedoch schon mal 200.000,00 € und mehr betragen.
Der Erfolg oder Misserfolg der vollständigen oder teilweisen Abwehr einer berechtigten oder unberechtigten Abmahnung hängt entscheidend davon ab, wie schnell und richtig der Abgemahnte reagiert. Es gilt der Grundsatz, das das Ignorieren die denkbar schlechteste und gefährlichste (Nicht-)Reaktion darstellt.
Der Antragsgegner hat jedoch auch die Möglichkeit eine negative Feststellungsklage einzureichen. Mit dieser Klage kann eine gerichtliche Entscheidung dergestalt beantragt werden, dass festgestellt wird, dass der Anspruch, welchem sich der Abmahnende berühmt tatsächlich nicht besteht. In diesem Falle hat der Abmahnende auch die dadurch entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten Kosten zu tragen.
Hier sollte die anwaltliche Hilfe eines spezialisierten Anwalts in Anspruch genommen werden, um nicht schon aus formalen Fehlern heraus zu unterliegen.