Zielonka & Noll

File-Sharing

Das Filesharing, zu deutsch "Dateifreigabe" und wörtlich "Dateien teilen" bezeichnet man die direkte Weitergabe von Dateien zwischen den Internetbesuchern unter Verwendung eines Peer-to-Peer-Netzwerks. Dazu werden spezielle Computerprogramme benötigt.

P2P-Filesharing-Netzwerke über Server-Client-Protokolle sind z.B. BitTorrent, Audiogalaxy, Direct Connect, eDonkey2000, Napster, TinyP2P, WinMX. Diese zentralen Servernetzwerke spielen jedoch heutzutage keine große Rolle mehr.

In dezentralen P2P-Netzwerken hingegen kann der Benutzer sich mit anderen Benutzern verbinden und Suchanfragen starten bis eine Quelle für den Download gefunden ist. Die wohl bekanntesten Beispiele für diese dezentralen Netzwerke sind Gnutella, FastTrack oder eMule mit Kademlia.

Das sog. File-Sharing bewegt sich in einer Grauzone des deutschen und europäischen Rechts.

Die Nutzung von File-Sharing Programmen ist grundsätzlich legal, solange keine illegalen Downloads vorgenommen oder illegal Uploads ermöglicht werden.

In der anwaltliche Praxis häufen sich die Fälle der Abmahnung wegen eben jenem File-Sharings unter Musiktauschpartnern. Zumeist geht es um sog. Upload-Verstöße. Verlangt wird sodann (zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr) die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie pauschalierter Schadenersatz im Wege eines Vergleiches. Die Vergleichs-Summen reichen von 500,00 € bis 4.500,00 €.