Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten.“
So oder so ähnlich sehen Haftungsausschlüsse bei den meisten Hompages aus. Problematisch dabei ist zum einen, dass dies ein allgemein gehaltener Text ist und dass das LG Hamburg gerade den pauschalen Ausschluss einer Haftung für gesetzte Links zu fremden Home-Pages als unwirksam betrachtete. Zum andern ist diese Form des „Haftungsausschlusses“ auch widersprüchlich (wie kann ich mich von selbst gesetzten Link´s dintanzieren?). M.E. kann keinesfalls eine (wirksame) Freizeichnung erfolgen.
Es gilt der Grundsatz: Bei der Verlinkung mit fremden Web-Sites ist äußerste Sorgfalt, ein gesundes Maß an Misstrauen sowie stetige Kontrolle geboten.
Im Übrigen lässt der Haftungsausschluss des LG Hamburg das Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht unbeachtet. Hostprovider haften zudem verschärft.
Wir haben an dieser Stelle darauf verzichtet einen „Muster-Ausschluss“ (Disclaimer) zu präsentieren. Ein solcher Haftungsausschluss sollte auf die jeweiligen Bedürfnisse des Benutzers zugeschnitten und vor allem der aktuellen Rechtslage angepasst sein.
Angesichts der Tatsache, dass der Gesetzgeber es wiederum verabsäumt hat im „neuen“ Telemediengesetz (TMG) klare rechtliche Voraussetzungen zu schaffen, bleibt eine ständige Einzelfallüberprüfung den Gerichten vorbehalten.