In Deutschland bieten über 200 Provider ihre Dienste den Kunden an. Die bekanntesten sind wohl T-Online, AOL und die 1 & 1 Internet AG.
Die Provider haften für eigene oder fremde Inhalte, die auf ihren Servern hinterlegt sind gemäß den §§ 7 ff TMG. Dabei ist zu unterscheiden, ob sich ggf. auch fremde Inhalte durch eine Hyperlinksetzung zu Eigen gemacht werden („Der Fall CompuServe“).
Jedenfalls dürften auch nach dem neuen TMG die Diensteanbieter, ob nun als Content-, Access- oder Service-Host-Provider spätestens ab dem Zeitpunkt, an dem sie positive Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten bzw. Zugängen hatten und es ihnen (technisch) möglich war, die Nutzung zu verhindern, haften.
Daraus resultierend sollte dem jeweiligen Provider unverzüglich angezeigt werden, wenn auf von ihm verwaltetem oder verlinktem Speicher rechtswidrige Inhalte verbreitet werden. Der Provider ist sodann verpflichtet dies zu überprüfen und ggf. Maßnahmen, bis hin zum „Abschalten“ der betreffenden Home-Page (Domain) einzuleiten. Tut er dies nicht, so kann ggf. eine Sperranordnung ergehen.